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Risikolebensversicherung

 

Umwandlung möglich

 

Eine Risikolebensversicherung kann ohne erneute Gesundheitsprüfung in eine Kapitallebensversicherung zur Alters- und Hinterbliebenenversorgung umgewandelt werden. Dies ist oft auch dann möglich, wenn die versicherte Person erkranken sollte. Hierzu reicht die schriftliche Erklärung des Versicherungsnehmers bis spätestens neun Monate nach Vertragsbeginn. Wer die Umwandlung nach zehn Jahren beantragt, kann nur in eine Kapitallebensversicherung wechseln, deren Laufzeit die der Risikoversicherung nicht übersteigt. 

 


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Hinweis: Die Inhalte dieser Seiten sind allgemein gültig und nicht auf individuelle Bedürfnisse abgestimmt. Grundlage für den Abschluß einer Versicherung kann nur ein ausführliches persönliches Beratungsgespräch sein. Rechtsverbindliche Bestimmungen können ausschließlich den Versicherungsbedingungen des jeweiligen Versicherers entnommen werden. Unter www.gdv.de (Homepage Gesamtverband der deutschen Versicherungswirtschaft e.V.) erhalten Sie weitere Informationen.


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